- Unvermögensfall
- Ụn|ver|mö|gens|fall, der; -[e]s (Amtssprache); im Unvermögensfall[e]
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Unvermögensfall — Ụn|ver|mö|gens|fall, der (Amtsspr.): Fall, dass ein Unvermögen vorliegt: im U … Universal-Lexikon
Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… … Pierer's Universal-Lexikon
Arzt — (altdeutsch arzât, v. griech. archiāter, »Oberarzt«; lat. Medicus), ein Mann, der sich berufsmäßig mit der Behandlung von Krankheiten beschäftigt. Nach der deutschen Gewerbeordnung ist die Ausübung der Heilkunde ohne Nachweis der Befähigung jedem … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Invaliditätsversicherung — Invaliditätsversicherung, Versicherung für den Fall dauernder Arbeitsunfähigkeit infolge von eingetretenen Unfällen, Siechtum oder Altersschwäche, bei der sich Dritte verpflichten, dem Versicherten gegen Zahlung von Prämien im Fall der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon